Die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) ist die Steuer- und Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Ohne NIE können Sie keine Immobilie kaufen, kein Bankkonto eröffnen und keine Verträge abschließen. Sie ist also der erste Schritt auf Ihrem Weg zur spanischen Immobilie.
Wozu brauche ich die NIE-Nummer?
- Immobilienkauf: Ohne NIE kein notarieller Kaufvertrag
- Bankkonto: Spanische Banken verlangen NIE für Kontoeröffnung
- Hypothek: Voraussetzung für jede Finanzierung in Spanien
- Versorgungsverträge: Strom, Wasser, Gas, Internet
- Versicherungen: Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen
- Steuern: Spanische Steuererklärungen (Modelo 210 etc.)
- Auto: KFZ-Anmeldung in Spanien
- Anmeldung: Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben
Drei Wege zur NIE-Nummer
Option 1: Beim spanischen Konsulat in Deutschland
Sie können die NIE über ein spanisches Konsulat in Deutschland beantragen. Konsulate gibt es in:
- Berlin (Botschaft)
- Hamburg
- Frankfurt am Main
- München
- Düsseldorf
- Stuttgart
Dauer: 4–8 Wochen je nach Konsulat. Vorteil: Kein Spanienaufenthalt nötig. Nachteil: Termine oft schwer zu bekommen, Wartezeiten lang.
Option 2: Direkt in Spanien
Vor Ort bei der spanischen Polizei (Comisaría de Policía) oder der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería). Termin online unter citaprevia.es buchen.
Dauer: Termin meist innerhalb von 1–2 Wochen, NIE wird oft am gleichen Tag ausgestellt. Vorteil: Schneller als das Konsulat. Nachteil: Sie müssen anreisen, Behördensprache ist Spanisch.
Option 3: Per Vollmacht durch uns
Sie erteilen uns (oder einem unserer Partner-Anwälte) eine notariell beglaubigte Vollmacht. Wir übernehmen den gesamten Vorgang in Spanien – Sie brauchen nicht zu reisen.
Dauer: 2–4 Wochen. Vorteil: Bequemste Lösung, Sie bekommen die fertige NIE per Post. Nachteil: Vollmacht muss bei einem deutschen Notar beglaubigt werden (ca. 80–150 €).
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Reisepass (Original und Kopie)
- Antragsformular EX-15 (ausgefüllt und unterschrieben)
- Begründung für den Antrag (z.B. „adquisición de inmueble“ = Immobilienkauf)
- Steuerformular Modelo 790 (Gebühr ca. 10 €, vorab in spanischer Bank zu zahlen)
- Passfoto (manchmal verlangt)
- Bei Vollmacht: Notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille
Was kostet die NIE?
- Eigene Beantragung in Spanien: ca. 10 € Gebühr
- Konsulat in Deutschland: ca. 10–20 €
- Mit Anwaltsvollmacht: 200–400 € all-in (inkl. Vollmacht, Reisen, Verwaltung)
Häufige Fragen
Verfällt die NIE?
Die NIE-Nummer selbst ist lebenslang gültig. Allerdings hat das Bescheinigungsdokument oft nur 3 Monate Gültigkeit für bestimmte Behördenvorgänge. Für den Notartermin sollte die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein.
Brauchen Ehepartner jeweils eigene NIEs?
Ja. Wenn beide Ehepartner als Käufer auftreten, braucht jeder eine eigene NIE.
Kann ich ohne NIE bereits eine Immobilie reservieren?
Ja. Reservierungsverträge und private Kaufverträge (Contrato Privado) können bereits ohne NIE unterschrieben werden. Spätestens zum Notartermin (Escritura) muss die NIE aber vorliegen.
Wir übernehmen das gerne für Sie
Im Rahmen unserer Komplettbegleitung kümmern wir uns gemeinsam mit unseren Partner-Anwälten um die NIE-Beantragung. Sie erhalten alle Formulare ausgefüllt, müssen nur unterschreiben – und bekommen die fertige NIE per Post nach Hause.